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Autor Nachricht Gast Veröffentlicht: Mi Apr 0, 3 1:100 pm Betreff des Beitrags: Außerdem könnten Sie vielleicht ein kleines * neben dem aktuellen Gebot hinzufügen, das besagt: „Die Käuferschutzgebühr ist NICHT enthalten“, und ein weiteres kleines * neben Ihrem Gebot, das besagt: „Sie MÜSSEN die Käuferschutzgebühr einschließen“ – möglicherweise nur angezeigt, wenn Ihre aktuelle Ländereinstellung auf Großbritannien eingestellt ist. Gast Veröffentlicht: Mi Apr 22, 26 22:1 pm Betreff des Beitrags: Hey Cupid, kannst du das bitte zu den FAQ hinzufügen? Ich hatte das gleiche Problem wie der OP – aber ich habe noch nicht geboten und wollte wissen, ob ich meinem Gebot etwas Spielraum für die Käuferschutzgebühr hinzufügen muss. Ihre Erklärung hier ist perfekt, danke. Ich habe einige Threads gelesen, aber diese Antwort ist die klarste. Vielen Dank! Zitat: Ich habe erwartet und darauf gewartet, dass dies hier angesprochen wird. Ich vermute, dass dies bislang nur für Auktionen auf ebay.co.uk gilt. oder haben sie dies bereits auf anderen Websites eingeführt? Das Gebot, das Sie hier auf Gixen abgeben, ist wie immer das Maximum, das Sie zu zahlen bereit sind. Ja, darin ist die Gebühr enthalten, die eBay jetzt von Ihnen als Käufer einbehält. Auf der Gebotsseite wird der Betrag Ihres Gebots abzüglich dieser Gebühr angezeigt. Dies ist genau dasselbe, als wenn Sie manuell ein Gebot abgeben. Ich sehe jedoch, dass es bei der Berechnung der Gebotserhöhungen für Gixen zu Problemen kommt, da diese auf dem Auktionspreis nach Abzug der Käufergebühren basieren und nicht direkt auf dem von Ihnen gezahlten Auktionspreis. Ich denke, Mario sollte sich diesen Aspekt genauer ansehen … Dies könnte sich jedoch als schwierig erweisen, da der Mechanismus nun davon abhängt, ob Sie von einem privaten Verkäufer oder einem eingetragenen Unternehmen kaufen, und daher nicht einmal für alle Auktionen auf einer bestimmten eBay-Site einheitlich ist. Möglicherweise müssen wir dies hier weiter diskutieren, bevor wir eine Lösung finden, die für alle Fälle passt. Amor Veröffentlicht: Di 2. März 1, 1:1 Uhr Betreff des Beitrags: Problematisch ist auch, dass Privatverkäufer keine Sammelportorechnungen mehr ausstellen können, da dies mit der neuen Verkaufsmöglichkeit „nicht vereinbar“ wäre. Vielleicht verfeinert Ebay es noch ein wenig... Sie scheinen sich noch nicht alle Konsequenzen ihres Handelns im Klaren zu sein. HerrWütend Veröffentlicht: Di 2. März 1, 1:1 Uhr Betreff des Beitrags: Anwendung der neuen „Käuferschutzgebühr“. Prost, Leute. Wie du sagst, Mario, das wird nicht verschwinden. Ich sehe viele private Verkäufer, die sich darüber beschweren, dass ihre Umsätze seit Einführung dieser Gebühr stark zurückgegangen sind, insbesondere bei Artikeln mit geringem Wert. Es sieht so aus, als ob dies das Potenzial hätte, private Verkäufer von der Plattform zu vertreiben (was wahrscheinlich die Absicht ist) und Käufer davon abzuhalten, so viel bzw. so häufig auszugeben wie in der Vergangenheit. Mario Gepostet: Mo Mär 2, 1 1:1 am Betreff des Beitrags: Leider sind diese Informationen in den von Gixen abgerufenen Artikeldetails nicht verfügbar. Daher ist es tatsächlich schwieriger zu bestimmen, wann diese Gebühr erhoben wird und wann nicht. Ich glaube nicht, dass diese Gebühr abgeschafft wird, allerdings wurde bei eBay nie eine neue Gebühr eingeführt. Es wäre für alle viel einfacher gewesen, wenn diese Gebühr zu den Verkäufergebühren hinzugefügt worden wäre. Mario Gepostet: Mo Mär 2, 1 1:1 am Betreff des Beitrags: Ich wusste nichts von dieser neuen Funktion ... Ich werde jetzt tatsächlich einen Blick darauf werfen müssen, da es für Käufer dadurch schwieriger wird, zu verstehen, warum ihr Gebot nicht den Zuschlag erhalten hat. Amor Gepostet: Sa 2. März 1 1:1 Betreff des Beitrags: Ich habe erwartet und darauf gewartet, dass dies hier angesprochen wird. Ich vermute, dass dies bislang nur für Auktionen auf ebay.co.uk gilt. oder haben sie dies bereits auf anderen Websites eingeführt? Das Gebot, das Sie hier auf Gixen abgeben, ist wie immer das Maximum, das Sie zu zahlen bereit sind. Ja, darin ist die Gebühr enthalten, die eBay jetzt von Ihnen als Käufer einbehält. Auf der Gebotsseite wird der Betrag Ihres Gebots abzüglich dieser Gebühr angezeigt. Dies ist genau dasselbe, als wenn Sie manuell ein Gebot abgeben. Ich sehe jedoch, dass es bei der Berechnung der Gebotserhöhungen für Gixen zu Problemen kommt, da diese auf dem Auktionspreis nach Abzug der Käufergebühren basieren und nicht direkt auf dem von Ihnen gezahlten Auktionspreis. Ich denke, Mario sollte sich diesen Aspekt genauer ansehen … Dies könnte sich jedoch als schwierig erweisen, da der Mechanismus nun davon abhängt, ob Sie von einem privaten Verkäufer oder einem eingetragenen Unternehmen kaufen, und daher nicht einmal für alle Auktionen auf einer bestimmten eBay-Site einheitlich ist. Möglicherweise müssen wir dies hier weiter diskutieren, bevor wir eine Lösung finden, die für alle Fälle passt. HerrWütend Gepostet: Sa 2. März 1, 1:1 Uhr Betreff des Beitrags: Anwendung der neuen „Käuferschutzgebühr“. Hallo zusammen. snipeS? Ich hatte für einen Artikel ein Höchstgebot von 165.00 ? GBP festgelegt, wurde jedoch von einem anderen Gebot in Höhe von 162.96 ? GBP überboten, was für den Höchstbietenden 170.20 ? GBP einschließlich der „Käuferschutzgebühr“ ausmachte. Müssen wir jetzt bei der Festlegung des maximalen Gixen-Werts einen „Spielraum“ für geschätzte „Käuferschutzgebühren“ einkalkulieren? snipe Beträge? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
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